Versorgungsverband deutscher
Wirtschaftsorganisationen wird 100

Im Jahr 1924 gegründet und 1925 in Betrieb gegangen, kann der Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen auf sein 100-jähriges Bestehen zurückblicken. In dieser Zeit hat das Umlageverfahren große Herausforderungen, z. B. Wirtschaftskrisen mit hoher Inflation und zwei Weltkriege, überstanden. Die Geschichte des Versorgungsverbandes ist auch eine Geschichte der Relevanz von betrieblicher Altersversorgung zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern.

 

In den 1920er Jahren mussten die IHKs zur Gewinnung von Führungspersonal Beamtenzusagen nachbilden, um Mitarbeiter aus dem Staatsdienst zu rekrutieren. Auch als die Verbände in den 50er Jahren Mitarbeiter aus dem Kammerdienst warben, mussten sie ähnliche Zusagen bieten. Angesichts des Fachkräftemangels sollte eigentlich spätestens jetzt die betriebliche Altersversorgung – risikogesteuert und vorfinanziert – eines der letzten wichtigen Argumente zur Gewinnung und zum Halten von Wunschkandidaten sein, denn Work-Life-Balance bekommt man über Home-Office mittlerweile flächendeckend.

 

Der Versorgungsverband wurde als zentrale Einrichtung der Industrie- und Handelskammern zum Ausgleich biometrischer Risiken und zur einheitlichen Gestaltung von Versorgungszusagen gegründet. Damit hat der Versorgungsverband bereits vor Einführung der gesetzlichen Regelung der Portabiliät eine frühe Form der „Transportabilität“ von Versorgungszusagen zu einem neuen Arbeitgeber geschaffen. Später haben sich auch die Verbände der Einrichtung angeschlossen.

 

Die Bedeutung des Umlageverfahrens des Versorgungsverbandes hat durch Einführung der Doppik stark abgenommen, weil über Rückstellungen auch künftige Verpflichtungen angemessen berücksichtigt werden können. Das war vorher durch die reine Vermögensübersicht in der kameralistischen Buchhaltung nicht möglich. Das Leistungsrecht des Versorgungsverbandes ist aber nach wie vor noch in alten Bestandszusagen von IHKs und Verbänden enthalten. Auch wenn die Arbeitgeber z. T. nicht mehr Mitglieder des Versorgungsverbandes sind, gibt es noch vielfältige Fragestellungen, bei denen das Know-how des Versorgungsverbandes gebraucht wird.

 

Eine wesentliche Funktion des Versorgungsverbandes war und ist es aber auch, eine qualitative und quantitative Benchmark für Versorgungszusagen bei den IHKs und im Verbandsbereich zu setzen, an der sich Haupt- und Ehrenamt orientieren können. Dabei unterliegt die Beurteilung der Angemessenheit immer auch den jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Frühere beamtenmäßige Vollzusagen wurden durch Teilzusagen und diese durch beitragsorientierte Zusagen ersetzt. Auch die Frage wann die Verpflichtung finanziert werden soll, nachgängig oder periodengerecht, unterlag immer wieder einem Wandel; ebenso wie die Frage, wie die Finanzierungsrisiken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden sollen. Auch hier war der Versorgungsverband immer wieder Initiator für zeitgemäße betriebliche Altersversorgungsgestaltung bei den IHKs und Verbänden. Durch frühzeitigen Know-how Transfer auf vertraglich organisierte Dienstleistungseinrichtungen und verschiedene Durchführungswege hat der Versorgungsverband in der sog. VdW Gruppe Organisationen gegründet, die Leistungen anbieten, die der Versorgungsverband als reine Umlagekasse aus steuerlichen Gründen nicht anbieten darf.


Natürlich verursacht betriebliche Altersvorsorge Kosten, aber das ist kein Sozialaufwand, sondern der Preis für qualitativ hochwertige Personalressourcen. Hier hätten IHKs und Verbände viel anzubieten.