E&R-Risikomanagement

Wissenswertes

Die Einführung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ein Zwischenstand

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll zukünftig den “gelben Schein” ersetzen – allerdings kommt der digitale Datenaustausch insbesondere wegen fehlender IT-Infrastruktur in den Arztpraxen aber nur langsam in Schwung.

Prof. Karl Lauterbach stoppt die Einführung der eAU vorübergehend

„Am 04.03.2022 teilte nun Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am Rande der Veranstaltung „Praxis Check“ der kassenärztlichen Bundesvereinigung mit, dass sein Ministerium in diesem Zusammenhang eine Strategiebewertung durchführen wird. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er heraus. Was noch nicht zu 100% ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden und wies explizit auf die Fehleranfälligkeit und den noch fehlenden Nutzen hin. Als Beispiel nannte er hier den Umstand, dass bei einer Rezeptausstellung die Quittung noch gedruckt und ausgehändigt werden muss, was wenig überzeugend sei. Da das Verfahren zum elektronischen Rezept und zur eAU parallel eingeführt werden sollten, sollen laut Prof. Lauterbach beide Verfahren zunächst gestoppt werden. Aktuell ist noch unklar, was der Minister genau mit stoppen meint. Fraglich ist hier, wie lange diese Unterbrechung anhalten wird.“

Quelle: KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“

Aufgrund dieser Verzögerung hat der Gesetzgeber die Pilotphase für die Einführung der eAU verlängert: für Arbeitgeber soll die Teilnahme am eAU-Verfahren nun ab Januar 2023 verpflichtend sein.

Damit bleibt für Arbeitgeber etwas mehr Zeit, um sich auf die eAU einzustellen. Nach heutigem Stand gliedert sich die Einführung der eAU in die folgenden Phasen:

1. Einführung für die Arztpraxen seit Oktober 2021

Seit dem 1. Oktober 2021 können Vertragsarztpraxen, welche technologisch dazu in der Lage sind, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Da die technischen Unzulänglichkeiten bei der IT-Ausstattung eine flächendeckende Übermittlung elektronischer AU nach wie vor verhindern, gilt für die Praxen eine Übergangsfrist bei der Einführung der eAU bis zum 31. Dezember 2022. Vertragsärzte müssen ihren Patienten also bis Ende 2022 weiterhin einen “gelben Schein” ausstellen. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, können sie die AU-Daten zusätzlich elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.

2. Pilotphase unter Einbeziehung von Arbeitgebern seit Januar 2022

Infolge der technischen Probleme bei der Kommunikation zwischen Arztpraxen und Krankenkassen ist auch der “zweite Teil” der eAU-Einführung in Verzug geraten: ursprünglich sollten die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten schon von Anfang 2022 an nur noch digital zur Verfügung stellen. Dies geschieht jedoch aufgrund der unzureichenden Datenübermittlung durch die Ärzteschaft lediglich teilweise. Dementsprechend funktioniert auch der Datenabruf durch Arbeitgeber noch nicht im vorgesehenen Umfang. Um den Beteiligten mehr Zeit für die Einführung zu geben, wurde die Pilotphase zur Erprobung des eAU-Verfahrens inzwischen um weitere sechs Monate verlängert.

2. Pilotphase unter Einbeziehung von Arbeitgebern seit Januar 2022

Ab 1. Januar 2023 wird das eAU-Verfahren nach gegenwärtiger Planung für Arbeitgeber Pflicht sein. Dann müssen Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Hierzu soll es dann auch keine Alternative mehr geben. Gleichzeitig entfällt parallel die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Bis Ende 2022 bleibt diese Vorlagepflicht übergangsweise noch bestehen.

Über die weiteren Entwicklungen bei der Einführung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung halten wir Sie hier auf dem Laufenden.