Digitale Rentenübersicht
Abwicklung des Meldeverfahrens für die digitale Rentenübersicht (digiRÜ)
Ab 31.12.2024 sind Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen mit mehr als 1.000 Versorgunsganwartschaften verpflichtet, Daten zu ihren Versicherten bzw. Mitgliedern der Zentralstelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) zu übermitteln. Die Anmeldung bei der ZfDR muss bis zum 31.03.2024 erfolgt, die Anbindung zur ZfDR muss bis zum 30.09.2024 produktiv sein.
Dieser Meldepflicht werden mittelfristig auch Arbeitgeber unterliegen, die Direktzusagen oder Unterstützungskassenzusagen erteilt haben. Das genaue Datum steht noch nicht fest. Der Datenaustausch mit der ZfDR kann entweder vom Versorgungsträger direkt oder über einen registrierten Datenintermediär erfolgen. E&R übernimmt diese Aufgaben als Intermediär für die Versorgungsträger. Zur fachlichen und technischen Umsetzung des Meldewesens nutzen wir die bewährte Datenstruktur und Technologie des Webportals HR direkt.
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