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bAV Finanzierung

bAV Finanzierung

Pensionsverpflichtungen planbar finanzieren statt nur verwalten

Kapitalanlage im Dienst der Verpflichtungen – in Kooperation mit dem Vermögensverwalter Flossbach von Storch

Viele Organisationen behandeln Vorsorgevermögen wie eine klassische Geldanlage.
Tatsächlich handelt es sich wirtschaftlich um eine langfristige Finanzierungsaufgabe.

Der All-in-One Pension Service macht aus Kapitalanlage ein steuerbares Finanzierungssystem – mit klaren Kennzahlen, nachvollziehbarer Planung und revisionssicherer Dokumentation.

All-in-One Pension im Überblick

Finanzierungsmodelle für Versorgungsverpflichtungen

Für die bAV Finanzierung ist die systematische und professionelle Kapitalanlage ein entscheidender Baustein des Erfolgs. Wir möchten Ihnen im Folgenden aufzeigen, welche verschiedenen Möglichkeiten die Entgelt und Rente AG bei der Ausfinanzierung von Versorgungszusagen anbietet.

Neben einer pauschaldotierten oder versicherungsrückgedeckten Unterstützungskasse sowie einem Pensionsfonds in versicherungsförmiger und nicht-versicherungsförmiger Ausprägung bieten wir auch ein Pensionstreuhandmodell bzw. Gruppen-CTA (Contractual Trust Arrangement) an. Die Umsetzung erfolgt unter Nutzung folgender angeschlossener Versorgungswerke: Engelt und Rente Pensionstrust GmbH, Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen e. V. (UkdW) und die Unterstützungskasse der Deutschen Wirtschaft e. V. (UkdDW).

CTA als verlässliches Instrument für die bAV Finanzierung

Grundsätzlich ist der Pensionsfonds für die Ausfinanzierung laufender Renten und unverfallbarer Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter besonders gut geeignet. Für diese Personengruppen ist eine vollständige Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds möglich. Bei Anwartschaften aktiver Mitarbeiter darf aus steuerlichen Gründen allerdings nur der sogenannte erdiente Teil auf den Pensionsfonds ausgelagert werden. Dies führt bei einem gemischten Gesamtkollektiv nur zu einer Teilausfinanzierung: In diesen Fällen stellt das CTA-Modell eine gute Alternative für die bAV Finanzierung dar.

Das CTA hat sich als Instrument zur (Aus-) Finanzierung von Pensionszusagen im Durchführungsweg der Direktzusage (bAV-Zusagen) etabliert. Aus Arbeitgebersicht bedient das CTA vor allem das Ziel einer bilanziellen Auslagerung der Pensionsrückstellungen. Daneben dient es auch zur privatrechtlichen Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche, die nicht über die gesetzliche Insolvenzsicherung (über den PSV) gemäß §§ 7ff. BetrAVG geschützt sind.

In der Praxis hat sich die doppelseitige Treuhand als Marktstandard durchgesetzt. Dies liegt insbesondere an der Insolvenzfestigkeit doppelseitiger CTAs für die Insolvenzsicherung von Wertguthaben von Arbeitnehmern aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen. Das doppelseitige CTA umfasst das Verwaltungstreuhandverhältnis des Treuhänders zum Arbeitgeber zur Verwaltung des Treuhandvermögens sowie das Sicherungstreuhandverhältnis des Treuhänders zum Versorgungsberechtigten, das auf die Erfüllung der bAV-Zusage in den definierten Sicherungsfällen gerichtet ist.

Das CTA Verfahren im Überblick

Das CTA-Modell ist allerdings keine eigenständige Versorgungseinrichtung. Der Anspruch des Versorgungsberechtigten bleibt in Form einer Direktzusage gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Allerdings bildet der Arbeitgeber, ähnlich wie beim nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds, ein Sondervermögen (CTA oder Treuhandvermögen), das ausschließlich zur Bedienung der Pensionsverpflichtungen bestimmt ist und von der Entgelt und Rente Pensionstrust GmbH als Treuhänder verwaltet wird.

Die Zweckbindung des Vorsorgevermögens erfolgt in der Praxis über eine Treuhandvereinbarung, die das Trägerunternehmen mit der Entgelt und Rente Pensionstrust GmbH abschließt. Das Vorsorgevermögen ist juristisch Eigentum des Entgelt und Rente Pensionstrust, verbleibt aber wirtschaftlich beim Trägerunternehmen.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, die CTA-Vereinbarung abzuschließen. Zum einen kann die Vereinbarung so geschlossen werden, dass das Vermögen bilanziell mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden muss. Zum anderen kann sie so gestaltet werden, dass Vermögen und Verpflichtungen beim Trägerunternehmen in die Bilanz aufzunehmen sind. Wir beraten Sie gerne, welche Form für Ihr Unternehmen bei Ihren individuellen Rahmenbedingungen die richtige ist. Die Einrichtung der Treuhand, der dazugehörigen Depots und Konten sowie die komplette Datenübernahme zu den Versorgungszusagen gehören ebenfalls zu unserem Angebot.

bAV-Finanzierung mit unseren aktiv gemanagten Wertpapierfonds mit Vorsorgefokus

Die E&R-Gruppe nutzt für das Fondsmanagement die ausgewiesene Expertise des renommierten Vermögensverwalters Flossbach von Storch aus Köln.

Flossbach von Storch ist mit einem verwalteten Vermögen von rund 70 Milliarden Euro und etwa 400 Mitarbeitern der größte bankenunabhängige Vermögensverwalter in Deutschland. Als eigentümergeführtes Haus agiert das Unternehmen frei von externen Einflussnahmen und steht für unternehmerische Unabhängigkeit im Denken und Handeln. Seit nahezu drei Jahrzehnten bietet Flossbach von Storch privaten und institutionellen Investoren ein erstklassiges Investmentmanagement. Zahlreiche namhafte Versicherungen und Pensionskassen setzen auf die bewährte Investmentphilosophie, deren Ziel der langfristige Erhalt der realen Kaufkraft bei zugleich angemessenen Erträgen ist.

Neu: WOP-2 Mischfonds – Kapitalanlage mit Vorsorgefokus

Mit dem WOP-2 Mischfonds steht institutionellen Anlegern eine neue Investmentlösung zur Verfügung, die speziell auf die langfristige Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen ausgerichtet ist.

Der WOP-2 Mischfonds bietet eine umfassende integrierte Vermögensverwaltung für langfristig orientierte Investoren. Die Anlagestrategie wird auf Basis der fundamentalen Analyse der globalen Finanzmärkte getroffen. Zur Erreichung der Anlageziele hat das Fondsmanagement grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung in alle gemäß den Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen zulässigen Vermögenswerte, darunter Aktien, Anleihen und Geldmarktinstrumente, Anteile an OGAW oder OGA und Sichteinlagen, zu investieren. Derivate werden zu Absicherungszwecken und zur effizienten Portfoliosteuerung eingesetzt; der Aktienanteil darf bis zu 30 Prozent betragen. Keine Investitionen in Anleihen mit Rating unter BBB- (oder äquivalent); es wird also nicht in High Yield Anleihen investiert. Das Teilsondervermögen wird aktiv verwaltet. Die Zusammensetzung des Portfolios wird seitens des Fondsmanagers nach den in den Anlagegrundsätzen und in der Anlagepolitik definierten Kriterien vorgenommen, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Ein Vergleich zu einem Referenzindex findet nicht statt. Dieses Teilsondervermögen zahlt die erwirtschafteten Erträge an den Anleger aus. Ausführliche Informationen zu den Zielen und der Anlagepolitik entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt und dem Basisinformationsblatt (PRIIP-KID). Das Fondsmanagement erfolgt durch Flossbach von Storch, einen der führenden unabhängigen Vermögensverwalter Deutschlands.

Der WOP-2 Mischfonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Unterstützungskassen und weitere institutionelle Anleger, die Vorsorgevermögen langfristig und professionell investieren möchten.

Alle wesentlichen Informationen zum WOP-2 Mischfonds finden Sie in den aktuellen Fondsdokumenten:

 

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