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E&R-Infotag 2026 – Ein Rückblick

Unser Jahreswechselseminar am 30.01.2026 bot erneut eine wertvolle Plattform, um aktuelle Entwicklungen im Entgelt- und Arbeitsrecht praxisnah zu beleuchten.

In diesem Jahr durften wir unseren Kunden mit Herrn Torsten Reinker (alga-Fachreferent und Mitglied des alga-Competence-Centers, Leiter Entgeltabrechnung/bAV, Flughafen München GmbH) einen erfahrenen Experten aus der Praxis vorstellen, der praxisnahe Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt hat.

Er informierte auf kurzweilige und zugleich sehr praxisnahe Weise über die zum 01.01.2026 anstehenden Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Besonders intensiv diskutiert wurden zwei Themen, die Payroll-Verantwortliche derzeit stark beschäftigen: die Führung von Arbeitszeitnachweisen sowie die kommenden Anforderungen aus dem Entgelttransparenzrecht. Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Inhalte noch einmal kompakt zusammenfassen.

 

Führung von Arbeitszeitnachweisen – Pflicht ohne neue Gesetzesnorm

 

Auch ohne eine abschließende gesetzliche Neuregelung ist klar:

Die Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend.

  • Aufzeichnungspflicht: spätestens innerhalb von 7 Tagen
  • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre
  • Grundlage sind u. a. die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 sowie des VG Hamburg vom 21.08.2024

Zusätzliche Dokumentationspflichten nach §§ 16, 17 MiLoG gelten weiterhin für bestimmte Beschäftigtengruppen, z. B.:

  • Leiharbeitnehmer
  • Beschäftigte im Gastgewerbe

 

Praxis-Hinweis:

Elektronische Zeiterfassungssysteme mit Echtzeiterfassung erhöhen die Rechtssicherheit erheblich und erleichtern den Nachweis bei Prüfungen – ein Aspekt, der im Seminar von vielen Teilnehmenden ausdrücklich bestätigt wurde.

 

Entgelttransparenzgesetz & EU-Entgelttransparenzrichtlinie – jetzt vorbereiten

Mit der EU-Richtlinie 2023/970 wird das Thema Entgelttransparenz deutlich an Bedeutung gewinnen.

 

Die verpflichtende Umsetzung bis spätestens 7. Juni 2026 rückt näher.

 

Aktuelle Regelung:

Hier die aktuelle Regelung nach EntgTranspG (Deutschland)auf einen Blick:

  • Anwendungsbereich: Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten
  • Auskunftsanspruch von Beschäftigten:
    • Betriebsbezogen: Mediangehalt
    • Unternehmensbezogen: durchschnittliches Entgelt
    • Schriftlicher Anspruch auf individuelle und durchschnittliche Entgelthöhe
    • Getrennt nach Geschlecht und Tätigkeit
    • Vergleichsgruppe: mindestens 6 Arbeitnehmer
    • Umfasst Grundvergütung, variable Bestandteile und Sachleistungen
  • Jährliche Hinweispflicht
  • Geheimhaltungsklauseln zum Gehalt sind unwirksam

 

Neue Anforderungen aus der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Aus der Richtlinie lassen sich folgende wesentliche Anforderungen für Unternehmen ableiten:

  • Grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, auch KMU (Ausnahme möglich für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten)
  • Informationspflichten:

         Arbeitgeber müssen geschlechtsneutrale und objektive Kriterien zur          Entgeltfestlegung und -entwicklung offenlegen (Ausnahme: Betriebe < 50 AN)

  • Bewerber:
    • Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (AGG)
    • Angabe der Gehaltsspanne bereits vor dem Bewerbungsgespräch, z. B. in der Stellenanzeige
  • Berichtspflichten / Entgeltbewertung („Joint Assessment“):
    • Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten
    • Ab 5 % Entgeltlücke: verpflichtende gemeinsame Lohnbewertung mit Arbeitnehmervertretung
    • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten: Bericht im Lagebericht

 

Praxis-Hinweis aus dem Seminar:

Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung:

  1. Lohnstruktur analysieren
  2. Vergütungsstrategie festlegen
  3. Neueinstellungen systematisch dokumentieren
  4. HR-, Payroll- und Datenschutzprozesse frühzeitig verzahnen
  5. Kommunikationsstrategie vorbereiten

 

Unser Fazit

Die Themen Arbeitszeiterfassung und Entgelttransparenz sind keine Zukunftsfragen mehr, sondern bereits heute zentrale Compliance-Bausteine für Payroll und HR. Digitale, integrierte Lösungen schaffen dabei nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Effizienz.

 

Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserer Software und unseren Beratungsleistungen rund um Entgeltabrechnung, Zeitwirtschaft und Transparenzanforderungen.